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Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert. Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird derKonventioneller Wägewert angegeben. Akkreditierung eines DKD-Laboratoriums: Prüfung und Begutachtung eines messtechnischen Laboratoriums zur Berechtigung, international anerkannte DKD-Kalibrierzertifikate erstellen zu dürfen. Nach erfolgreicher Begutachtung und Prüfung stellt die PTB, vertreten durch den DKD im Deutschen Akkreditierungsrat, die Akkreditierungsurkunde aus. Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung angegeben. Siehe auch >> Temperaturänderungen ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG / Richtlinie zum Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt. Siehe auch >> Einwaage
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Bauartzulassung einer Waage zur Eichung: Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu wird diese vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, sowie gerätespezifische Anforderungen. Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschließlich seiner Verpackung oder / und Transportbehälter Nettogewicht, Taragewicht
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Datenschnittstelle / - Parameter: Meist RS 232C. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC an die Waage. Die Einstellung der Schnittstellenparameter Baudrate, Parität, Datenbits erfolgt über die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung. Dehnungsmeßstreifen (DMS): Elektrisches Meßelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. Dichtebestimmung: (früher "spezifisches Gewicht") Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht : Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichtebestimmungen mit der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus. Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben Waage und unter den selben Bedingungen durchgeführt. DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eineAkkreditierung für eine bestimmte Meßgrösse haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Dosieren / Sortierwägungen: Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. über- und Unterdosierungen werden vermieden bzw. zu leichte oder zu schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich.
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EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD-Zertifikaten Eckenlastprüfung von Waagen: Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte. Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften. Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre Präzisionswaagen Eichklasse II 2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III 2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr Eichgültigkeitsdauer von Gewichten: Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr Eichkosten: Gebühr, die bei der Eichung anfällt. Zusätzlich zum Gerätepreis. Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden: Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union). Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL: Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt >>Erdanziehung. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben. Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig. Eichwert e: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d. Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung >> Filter Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen. Siehe auch >> Auswaage Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Meßprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt. Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >>justiert werden.
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Fallbeschleunigung:>>Erdanziehung Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet. Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz. Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Messzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, daß ein Messwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstell- bar. Siehe auch Wägewert.
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Gewichte: Siehe auch Prüfgewichte
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Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg. Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3 Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage. Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich : Ablesbarkeit d
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Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden. Interface:Datenschnittstelle / -Parameter Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t) ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in einem Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff ISO/GLPP-Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) sowie Aus- drucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.
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Justieren: Exaktes Einstellen einer Messgröße eines Messgerätes (z.B.Waage) durch einen fachmännischen Eingriff in das Meßsystem. Justieren des Wägebereiches einer Waage: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
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Kalibrieren: Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waage) ohne Eingriff in das Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet. Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Gegen Mehrpreis. Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter überschreitung des Wägebereiches. Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet. Kennlinie einer Waage Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen. Konformitätsbescheinigung: Die übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert. Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Die Konformitätserklärung ist bei KERN in der Bedienungsanleitung abgedruckt. Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes: Wirkung eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedingungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur 20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Siehe auch Luftauftrieb
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Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen. LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend. LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend. Linearität / Richtigkeit: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal. Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft einen Auftrieb (Gewichtsverlust), der bei sehr genauen Wägungen nicht vernachlässigbar ist.
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Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm" Mehrbereichswaage (Multiple-Range Scale)Die Kalibrierung ist als Ein-, Zwei- oder Dreibereichswaage mööglich. Die einzelnen Bereiche unterscheiden sich in der Höchstlast und dem Teilungswert. Beispiel Dreibereichswaage mit einer Auflösung von 3000 Schritten in jedem Wägebereich:
Bei der Mehrbereichswaage wechselt die Waage bei Belastung automatisch vom kleineren in den nächstgrößeren Bereich. Bei tarierter Waage (Nettowägung) erfolgt bei Nullrückkehr kein automatisches Umschalten in den kleinen Ziffernschritt und kein Löschen der Tara. Zum Zurückschalten in den kleinen Ziffernschritt muss zuerst mit der Tarataste die Tara gelöscht werden. Automatisches Umschalten erfolgt nur bei nicht tarierter Waage (Bruttowägung). Beispiel für einen zeitlichen Gewichts-Verlauf und den jeweils angezeigten Teilungswert:
Taraausgleich- und Taraeingabewerte werden beim Belasten mit in den größeren Bereich übernommen und automatisch auf den größeren Teilungswert gerundet. Der maximale Tarawert entspricht der Höchstlast im größten Bereich. Die Mehrbereichswaage ermöglicht die Konfiguration eines einzelnen DMS-Unterwerkes sowohl für kleine als auch für große Lasten. Da jeder Bereich für sich z.B. 3000 Schritte auflöst, ist die Verwendung preiswerter Lastzellen möglich. Bei der Konfiguration der Mehrbereichswaage können alle Bereiche und Teilungswerte frei gewählt werden, lediglich die Anzahl der Nachkommastellen muss für alle Bereiche gleich sein. Sollen z.B. die Teilungswerte 0,5kg und 1kg eingesetzt werden, so müssen 0,5 und 1,0 als Teilungswerte eingegeben werden. Außerdem darf die maximale Auflösung der verwendeten Wägezellen (z.B. 3000d) in keinem der eingestellten Bereiche überschritten werden. Mehrteilungswaage (Multi-Interval Scale)Die Einbereichswaage kann als Mehrteilungswaage mit zwei oder drei verschiedenen Wägebereichen bzw. Teilungswerten eingestellt werden. Beispiel Dreiteilungswaage mit:
Der Wägebereich bzw. der Teilungswert wird automatisch in Abhängigkeit von der aufgebrachten Last sowohl beim Belasten als auch beim Entlasten umgeschaltet. Beispiel für einen zeitlichen Gewichts-Verlauf und den jeweils angezeigten Teilungswert:
Nach Taraausgleich wird das Nettogewicht der Waage mit dem Teilungswert des kleinsten Wägebereichs angezeigt, so dass kleine Gewichte auch bei bereits belasteter Waage mit der höchstmöglichen Genauigkeit erfasst werden. Der maximale Taraeingabewert (Handtara) ist die Höchstlast des kleinsten Wägebereichs. Bei der Konfiguration der Mehrteilungswaage können Höchstlast und Teilungswert für jeden Bereich frei gewählt werden. Messunsicherheit einer Waage: Die Messunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Meßwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage. Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Meßsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich. Siehe auch >> OIML Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben. Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.
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Nacheichung: Periodische Nachprüfung einer Waage mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auchEichgültigkeitsdauer für Waagen Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des Transportbehälter >> Bruttogewicht , >> Taragewicht Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur. Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt. KERN stellt auch Gewichte her, die nach N justiert sind, Beispiel: Haken- u. Schlitzgewichte Nichtselbsttätige Waage: Waage, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist. Dies trifft für das gesamte Waagenangebot von KERN zu. Dieser Begriff wird insbesondere bei eichfähigen Waagen angewandt.
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OIML:Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie).
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Pipette: Manuelles Volumendosiergerät mit der Möglichkeit, auch kleinste Flüssigkeitsmengen gewichts- dosiert abgeben zu können. Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird ge- speichert) - Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an. Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet. Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte). Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder überprüfung der Waagengenauigkeit >> Justieren des Wägebereiches Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD-zertifiziert werden. Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben. Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. PTB:Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.
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Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen >> Referenzstückzahl Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück. Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Meß-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur überwachung seiner Richtigkeit. Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal. Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept >> Nettototal RS-Schnittstelle: >> Datenschnittstelle. Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z.B. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß definierter Toleranz übereinstimmen. Siehe auch >> Internationaler Kilogramm-Prototyp
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Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard. Selbsttätige Waage: Waage, bei welcher der Wägevorgang ohne Eingreifen vom Bedienungspersonal abläuft. Stand-by Waage: wird bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig. Zeitersparnis. Stillstandskontrolle: >> Filter Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.
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Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei eletronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max. 6000g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich = 5530g. Taragewicht: Gewicht der Verpackung eines Wägegutes oder eines Transportbehälter oder eines Behälters allgemein. Siehe auch >> Bruttogewicht , >> #Nettogewicht Teilung: Bei der digitalanzeigenden Waage ist sie mit der >> Ablesbarkeit d identisch. Bei der mechanischen Waage versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird. Temperaturbereich: Bereich, in welchem eine geeichte Waage benutzt werden darf. Er ist auf dem Kennzeichnungs- schild angegeben. Bei über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich. Temperatureinfluss auf Waagen: Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer Temperaturänderung erneut zu >> justieren Toleranz eines Messgerätes: Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.
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überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display einer Waage, wenn überlast oder Unterlast eingetreten ist.
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Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen. Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, dass eine festgelegte Anforderung erfüllt ist. Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der >> Fehlergrenzen einer Waage bei der Ersteichung (Ersteichfehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch einer Waage nach Plus und Minus.
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Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar. Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern. Wägewert: Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden. Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen. |
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Ziffernschritt: >> Ablesbarkeit Zertifikat: >> Kalibrierschein Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, daß er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat. Zulassung einer Waage: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist. |
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